Der Nationalrat hat am 30.6.2020 der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf 5% vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 für die Branchen der Gastronomie, Beherbergung, Kultur und Medien zugestimmt bzw. die betroffenen Branchen sogar erweitert.
Gesenkt wird der Steuersatz für:
– verabreichte Getränke und Speisen
– Theater- und Kinokarten
– Kunstwerke
– Bücher und Zeitungen
– kurzfristige Hotelübernachtungen und ähnliche Beherbergungsleistungen
Diese Regelung soll auch für die „Verabreichung“ von Speisen und Getränken in Bäckereien und Fleischereien sowie für E-Book, E-Paper, Zoos, Naturparks und Campingplätze gelten.
Diesem Gesetzesbeschluss muss der Bundesrat noch zustimmen. Der Bundesrat wird sich aller Voraussicht nach bereits in der nächsten Sitzung am 2. Juli mit der Umsatzsteueränderung befassen.
Klarheiten hinsichtlich der Unterscheidung „Verabreichung“ und „zum Mitnehmen“ erhoffen wir uns demnächst durch eine Klarstellung vom BMF.