Seitens der Regierung wurde ein zusätzliches Paket als Überbrückungshilfe geschnürt:
Für die Kalendermonate März und April wurde der Bonus-Anteil des Ausfallsbonus verglichen mit den anderen Kalendermonaten erhöht. Er beträgt statt 15 Prozent des Umsatzausfalls für den Kalendermonat März 30 Prozent des Umsatzausfalls und ist mit 50.000 Euro gedeckelt. Somit beträgt der gesamte Ausfallsbonus für die Kalendermonat März und April – sofern auch der optionale Vorschuss FKZ 800.000 mitbeantragt wird – insgesamt 45 Prozent des Umsatzausfalls und kann bis zu 80.000 Euro betragen.
Anträge für März können ab 16. April gestellt werden.
Im Rahmen der Kurzarbeit gibt es einen Zuschuss von bis zu EUR 1.000,- pro Dienstnehmer. Für alle Betriebe, die seit November in Kurzarbeit sind gilt folgende Aufteilung: EUR 825 (netto) gehen an den Arbeitgeber, als Zuschuss zu angehäuften Urlaubsansprüchen und EUR 175 (netto) gehen an Arbeitnehmer in trinkgeldintensiven Branchen