Kurzarbeit eAMS-Konto

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Für die Abrechnung der Kurzarbeit ist ein eAMS-Konto erforderlich.

Sollten Sie noch kein eAMS-Konto (für Unternehmer) haben, hier können Sie eines anfordern:

https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/eams-konto–ein-konto–viele-vorteile#niederoesterreich

Die ausgefüllten Formulare inklusive Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises aller zugangsberechtigen Personen in ihrem Betrieb per E-Mail an die AMS-BeraterInnen des Service für Unternehmen in ihrer Geschäftsstelle schicken.

https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern#niederoesterreich

Sobald das Konto freigeschalten ist, erhalten Sie die Zugangsdaten per RSa-Brief