AWS Investitonsprämie – letzte Chance bis 28.2.2021!

Bis 28.2.2021 können Unternehmen für Neuinvestitionen in abnutzbares Anlagevermögen einen steuerfreien, nicht rückzahlbaren Zuschuss durch die aws Investitionsprämie nützen.

Bei Investitionen in Ökologisierung, Digitalisierung oder Gesundheit, verdoppelt sich die Förderhöhe von 7% auf 14%!

Die Untergrenze der förderbaren Investitionsvolumen beträgt EUR 5.000,- (ohne Ust.).

Es muss mit der Investition zwischen 1. August 2020 und 28. Februar 2021 (Verlängerung bis 31.5.2021 geplant) begonnen worden sein, wobei als Beginn die folgenden Maßnahmen gelten: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen.

Der Antrag muss bis spätestens 28.2.2021 direkt auf der Homepage der aws gestellt werden!

Hier der Link und die Info: https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/

(Ganz unten auf dieser Seite gibt es dann einen weiteren Link zur Antragstellung)