Mit Information vom 13. März 2020 hat das BMF in Hinblick auf mögliche Ertragseinbußen und Liquiditätsengpässe durch das Corona-Virus erleichterte Möglichkeiten zur Herabsetzung von Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer- vorauszahlungen zum einen und Anträge auf Zahlungserleichterungen (Stundung bzw. Entrichtung in Raten) zum anderen festgelegt, wobei zusätzlich für Stundungen bzw. Ratenvereinbarungen eine Anregung auf Abstandnahme von der Festsetzung von Stundungszinsen vorgesehen ist.
Die entsprechende Detailinformation finden sie unter folgendem Link:
https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/06e293b6-7125-4b92-8012-4d124dbc47bb/77671.1.1.pdf
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