Das BMF hat mittels Verordnung die Details über die Verlängerung des Ausfallsbonus (Ausfallsbonus II) veröffentlicht.
Die Eckpunkte des Ausfallsbonus II sind:
- Der Ausfallsbonus wird bis 30. September 2021 – um 3 Monate – verlängert
- Voraussetzung ist ein 50 % Umsatzausfall (bisher 40 %)
- Die Ersatzrate ist nach dem branchenspezifischen Rohertrag gestaffelt
- Es gibt keine Verknüpfung mit dem Fixkostenzuschuss, damit keine Bevorschussung
- Deckelung mit EUR 80.000 pro Monat (bisher EUR 30.000)
- NEU: Deckelung mit der Kurzarbeit
- Dividenden- und Bonusregelung wie beim FKZ 800.000
- Antragstellung ab 16. August 2021 bis zum viertfolgenden Monat