Homeoffice-Gesetz mit 1.4.2021 in Kraft getreten – die Eckpunkte

  1.  Homeoffice basiert auf Freiwilligkeit
  2.  Homeoffice ist nur in Wohnung möglich. Ein Dienstreisetag oder Arbeiten im Hotel ist kein Homeoffice-Tag.
  3. Es gibt die Möglichkeit als Dienstgeber eine nicht steuerbare Homeoffice Pauschale von bis zu 3 Euro pro Homeoffice-Tag in den Jahren 2021 bis 2023 maximal EUR 300 pro Kalenderjahr auszubezahlen. Wird die Pauschale nicht voll ausgeschöpft, kann der Arbeitnehmer die Differenz als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung ansetzen.
  4. Ein Werbungskostenansatz für ergonomisch geeignetes Mobilar ist auch ohne Arbeitszimmer mit bis zu 300 Euro möglich. Voraussetzung sind mindestens 26 Homeoffice-Tage im Kalenderjahr. Auch für 2020 können noch bis zu 150 Euro an Werbungskosten angesetzt werden.
  5. Digitale Arbeitsmittel (Hardware und benötigte Datenverbindung) müssen vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt werden, wenn die Ausübung im Homeoffice nicht nur einmalig ist.
  6. Arbeitszeit und Arbeitsruhe sind einzuhalten.