Neustartbonus für Mitarbeiter

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Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend hat erste FAQs zum Neustartbonus veröffentlicht. Die genaue Umsetzung soll bis Mitte Juni erfolgen.

Für Dienstnehmer, die bisher beim AMS (insb. Abmeldung zu Beginn Corona mit Wiedereinstellungszusage) waren und künftig Teilzeit wieder beschäftigt werden, ist der Neustartbonus geplant. Diese Personen sollen vom AMS die Differenz zw. Nettobezug bei Teilzeit und 80 % des Bezuges vor Abmeldung erhalten.

Der Neustartbonus wird von der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer selbst beim AMS zu stellen sein. Der Neustartbonus kommt für Personen in Betracht, die ein vollversichertes Dienstverhältnis von mindestens 20 Wochenstunden annehmen, das im Verhältnis zu ihrem Dienstverhältnis vor Arbeitslosigkeit geringer entlohnt ist.

ACHTUNG: Laut den derzeitigen Informationen werden Anträge nur für Personen möglich sein, die nach Vorliegen der Richtlinien (voraussichtlich Mitte Juni) wieder angemeldet werden.

Hier geht es zu den FAQs:

https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ-Neustartbonus.html