Inhalt
- TEUERUNGS-ENTLASTUNGSPAKET II UND III – ABSCHAFFUNG DER „KALTEN PROGRESSION“
- ENERGIEKOSTENZUSCHÜSSE – HILFE FÜR ENERGIEINTENSIVE UNTERNEHMEN
- TEUERUNGSPRÄMIE VERSUS MITARBEITERBETEILIGUNG
- AKTUELLE HÖCHSTGERICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN
- SPLITTER
- TERMINÜBERSICHT BIS ENDE DEZEMBER 2022
EDITORIAL:
Nach unzähligen Maßnahmen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind nun – neben den Gefahren
des Klimawandels – ganz andere Themen in den Fokus gerückt: steigende Energiepreise und Inflationszahlen in
jahrzehntelang nicht gewohntem Ausmaß belasten große Teile der Bevölkerung und die Wirtschaft. Die Bundesregierung hat daher in den letzten Wochen eine Vielzahl von Maßnahmen vorgesehen, um diese Auswirkungen abzumildern. Ein Teuerungs-Entlastungspaket I wurde in der Zwischenzeit bereits beschlossen. Wir informieren Sie dazu, wie der erhöhte Klimabonus ausbezahlt wird. Ein Blick auf die Gegenüberstellung Teuerungsprämie versus Mitarbeiterbeteiligung lohnt sich für all jene, die ihre Mitarbeiter maximal finanziell unterstützen wollen.
Weiters geben wir Ihnen einen Überblick über die im Rahmen der als Entwürfe vorliegenden „Teuerungs-Entlastungspakete II und III“ vorgesehenen Änderungen, die die lang geforderte Abschaffung der „kalten Progression“ sowie die Indexanpassung von diversen Leistungen zum Ziel haben. Energieintensive Unternehmen sollen durch Energiekostenzuschüsse unterstützt werden.
Abseits der Themen um Teuerung und Energiekosten informieren wir Sie über die Erhöhung des Basiszinssatzes
und damit die aktuellen Stundungs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Anspruchszinsen sowie über die neu eingeführten Umsatzsteuerzinsen. Beim Überblick über aktuelle höchstgerichtliche Entscheidungen sei besonders auf die VwGH-Entscheidung zur Instandhaltungsrücklage hingewiesen, deren praktische Umsetzung noch einige ungelöste Fragen aufwirft. Zum Schluss finden Sie wie gewohnt eine Übersicht der wichtigsten Termine bis Ende Dezember 2022.