Weitere Verlängerung Kurzarbeit
Im Ministerrat wurde am 17.2.2021 eine Verlängerung der Kurzarbeit bis Ende Juni 2021 beschlossen. Sobald Details vorliegen, werden wir die entsprechenden Informationen "online stellen".
Im Ministerrat wurde am 17.2.2021 eine Verlängerung der Kurzarbeit bis Ende Juni 2021 beschlossen. Sobald Details vorliegen, werden wir die entsprechenden Informationen "online stellen".
Wir übernehmen für Sie die Vertretung nach außen und beraten Sie intern laufend über Neuerungen sowie sämtliche für Ihr Unternehmen relevante Fragen.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem
Weil Aufwände nicht gleich Kosten sind, beraten wir Sie bei
und geben betriebswirtschaftliche Unterstützung durch
Ob bei uns im Haus oder vor Ort bei Ihnen, wir kontieren und erfassen Ihre Belege zeitnah, informieren Sie mittels
und erstellen sowie übermitteln die Umsatzsteuervoranmeldung.
Wir erstellen für Sie die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen, erledigen alle Meldungen an die Gebietskrankenkasse, Magistrat, Gemeinde, Finanzamt und BUAK, beraten Sie in arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen, übermitteln die Zahlscheine bzw. Überweisungsliste auf Datenträger.
Alle erforderlichen Jahresauswertungen (zB. L16, Kommunalsteuererklärung, usw.) werden ebenfalls von uns durchgeführt. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei Prüfungen zur Seite.