Für die Abrechnung der Kurzarbeit ist ein eAMS-Konto erforderlich.
Sollten Sie noch kein eAMS-Konto (für Unternehmer) haben, hier können Sie eines anfordern:
Die ausgefüllten Formulare inklusive Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises aller zugangsberechtigen Personen in ihrem Betrieb per E-Mail an die AMS-BeraterInnen des Service für Unternehmen in ihrer Geschäftsstelle schicken.
https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern#niederoesterreich
Sobald das Konto freigeschalten ist, erhalten Sie die Zugangsdaten per RSa-Brief